Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Grundlegende Bestimmungen
    • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Schildern, die Sie mit uns als Anbieter (Henning Kawohl, Ostpreußenstr.54, 40822 Mettmann) schließen. Die von uns angebotenen Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
    • Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
  1. Vertragsgegenstand, Reservierung und Vertragsschluss

Vertragsgegenstand

  • Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Halteverbotsschildern nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Die Einholung einer Genehmigung zum Aufstellen der Schilder im öffentlichen Verkehrsraum, sowie das Aufstellen der Schilder selbst ist nicht Vertragsgegenstand.
  • Reservierung und Vertragsschluss bei Abholung der Schilder

Reservierung

Sie haben die Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular auf unserer Website unter www.mietservice-halteverbot.de eine Reservierungsanfrage an uns zu übermitteln. Bei einer Anfrage per E-Mail oder über das Antragsformular teilen wir Ihnen binnen 2 Tagen per E-Mail mit, ob die Schilder zu dem von Ihnen gewünschten Termin verfügbar sind. Diese Benachrichtigung führt nicht zum Vertragsschluss.

Vertragsschluss

Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Sie die Schilder an dem von Ihnen ausgewählten und durch uns bestätigten Termin abholen und die Miete sowie die Kaution entrichten. Sollten Sie die reservierten Schilder nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin in unseren Räumlichkeiten abholen, behalten wir uns vor, die Schilder an andere Kunden zu vermieten, soweit Sie uns nicht zuvor über Ihre Verspätung in Kenntnis gesetzt haben.

  1. Vertragsdauer, Rückgabe der Mietsache
    • Die Mietgegenstände werden Ihnen für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
    • Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Übergabe der Mietsache an Sie und endet mit dem Tag der Rückgabe an uns.
    • Die Rückgabe hat nach Ablauf der Mietzeit in unseren Räumlichkeiten, in demselben Zustand zu erfolgen, wie die Schilder ausgehändigt wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch.
    • Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrach der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit.
  1. Gewährleistung und Haftung
    • Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden in Ziffer 4.2 vereinbarten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.
    • Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  1. Zahlungsbedingungen
    • Der Mietpreis ist bei Abholung der Schilder in bar zu entrichten.
    • Sie haben bei Übergabe der Mietsache eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (nachfolgend als Kaution bezeichnet) zu zahlen.
    • Wir haben das Recht uns für Forderungen, die wir gegen Sie im Rahmen des Mietvertrages erlangt haben aus der Kaution zu befriedigen.
    • Nach vertragsmäßiger Rückgabe der Mietsache und dem vollständigen Ausgleich etwaiger Ansprüche erfolgt die Rückgabe der Kaution.
  1. Pflichten des Mieters
    • Der Vermieter stellt lediglich die Halteverbotsschilder zur Verfügung. Das Aufstellen der Halteverbotsschilder wird durch den Mieter vorgenommen. Der Mieter hat alle für die Aufstellung geltenden Vorschriften zu beachten, dies umfasst insbesondere die Einholung einer entsprechenden Genehmigung zum Aufstellen der Schilder im öffentlichen Verkehrsraum, sowie die Einhaltung der im Rahmen der Genehmigung durch die Behörde gemachten Vorgaben.
    • Eine Aufstellung der Schilder bei Windstärken oberhalb von Beauforte 3 ist nicht zulässig, da in diesem Fall eine Standsicherheit der Schilder nicht gewährleistet ist.
  1. Speicherungdes Vertragstextes, Vertragssprache
    • Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
    • Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.
  1. Verbraucherinformation Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

Die „OS-Plattform“ kann für die Beilegung von Streitigkeiten aus online geschlossenen Verträgen über den Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen zwischen Verbrauchern und Unternehmern genutzt werden.

  1. Haftung
    • Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
    • Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
    • Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  1. Rechtswahl
    • Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
    • Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.